Der Schwerbehindertenausweis kann schon ab der Geburt (oder mit Rückwirkung) beantragt werden, sofern eine Diagnose vorliegt.
Beantragt wird der Ausweis beim Versorgungsamt. Anträge sind kostenlos erhältlich beim Sozialamt, Versorgungsamt oder den Behindertenverbänden.
Der Ausweis wird ausgestellt, wenn der Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50% beträgt und ein deutscher Wohnsitz nachgewiesen werden kann.
Ab Januar 2013 kann, einen Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat beantragt werden. Den genauen Zeitpunkt für Umstellung auf das neue Format legt aber jedes Bundesland für sich fest. Spätestens ab dem 1.1.2015 werden nur noch die neuen Ausweise ausgestellt (die alten Ausweise behalten weiterhin ihre Gültigkeit!).
Mit den nachfolgenden Link erreichen Sie die Antragsseite der Bundesländer spezifische Versorgungsämter: www.versorgungsaemter.de/Antraege_index.htm
Quelle: www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis