Die sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) sind fachübergreifend arbeitende Einrichtungen, die fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen und im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nach §119 SGB V tätig sind. In enger Zusammenarbeit mit den Frühförderstellen und den behandelnden Ärzten sind SPZ für die ambulante sozialpädiatrische Behandlung von Kindern zuständig. Diagnostiken, Behandlung von Krankheiten durch Entwicklungsstörungen, drohender oder bestehender Behinderungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie seelische Störungen unter deren Rehabilitation im Besonderen zählen zu den Aufgaben des SPZ.