Einzelförderung, Kleingruppenförderung, Beratung, Unterstützung von Elternkontakten
Fachkräfte:
Sozialpädagogen/innen, Heilpädagogen/innen, Erzieher/innen mit Zusatzausbildungen
Frühbegleitung mit fortlaufender Diagnostik, heilpädagogische Übungsbehandlung, Psychomotorik, Einzel- und Gruppenangebote; Elternbegleitung und Beratung, Elterngesprächskreis, Eltern-Kind-Gruppe, interdisziplinäre Zusammenarbeit
Fachkräfte:
Heil- und Sozialpädagoginnen, psychotherapeutische Fachkräfte
Medizinische, psychologische und therapeutische - Diagnostik, - Eltern- und Fachleute-Beratung, - Therapie - Anleitung/Begleitung - Elterngruppen
Fachkräfte:
Ärzt/innen, Psycholog/innen, Krankengymnast/innen, Logopäd/innen, Motopädin, Ergotherapeut/innen, Heilpädagogin, Musiktherapeut/innen, Sozialarbeiterin
Ausgeschlossene Formen kindlicher Behinderungen:
Keine Ausschlüsse kindlicher Behinderung, psychische/soziale Auffälligkeiten nur zur Abklärung * Ermächtigt nach §119 Sozialgesetzbuch - Teil V
Elternbegleitung und -beratung, ganzheitliche Entwicklungsbegleitung und Frühförderung mit Elementen der sensorischen Integrationstherapie, basalen Stimulation, Psychomothorik, Spieltherapie für Kinder bis zur Einschulung
Fachkräfte:
Rehabilitationslehrerin
Ausgeschlossene Formen kindlicher Behinderungen:
Es werden blinde und sehbehinderte Kinder, die auch mehrfach behindert sein können, gefördert.
Elternbegleitung und -beratung, ganzheitliche Entwicklungsbegleitung und Frühförderung u.a. mit Elementen der sensorischen Integrationstherapie, basalen Simulation, Psychomotorik, Spieltherapie für Kinder bis 3 (4) Jahren, Entwicklungsdiagnostik, Wassergewöhnung, interdisziplinäre Zusammenarbeit
Fachkräfte:
Dipl.-Heilpädagoginnen, Dipl.-SozialpädagogInnen, Motopädinnen, Ergotherapeutinnen, Kunsttherapeutin, Behindertenpädagogin
Intensiv-Therapie für Kinder von 1 - 6 Jahren, Verhaltenstherapie, Affolter-Therapie, Kommunikationstraining, Körpertherapie
Fachkräfte:
Dipl.-Sozialpädagogen, Dipl.-Psychologen, Sprachtherapeuten, Ergotherapeuten
Ausgeschlossene Formen kindlicher Behinderungen:
Es werden nur Kinder mit frühkindlichem Autismus, Asperger Syndrom und Rett-Syndrom behandelt
Information, Beratung und Unterstützung in Schule, Kindertageseinrichtungen und im häuslichen Bereich. Die Frühbetreuung wird für blinde, sehbehinderte oder mehrfachbehinderte Kinder im Alter von 0-6 Jahren angeboten. Die schulische Betreuung setzt mit der Einschulung ein und kann bis zum Abitur, Fachabitur oder anderen Schulabschlüssen fortgeführt werden.